Die Sanktionierung des Scheme und die damit einhergehende Unterstützung der Gläubiger der CPU‘s einmal zur Verlängerung der Laufzeiten und für mich fast noch wichtiger, die Herabsetzung der Gläubigerzustimmungsschwelle für zukünftige Entscheidungen von „All Lender“ auf 80 Prozent schafft aus meiner Sicht eine gewisse Entspannung. Das dürfte das zukünftige Agieren wesentlich erleichtern.
Ich glaube auch, dass man mit Conservatorium zu einer gütlichen Einigung kommen wird, wie es da weitergeht sehen wir nächsten Montag.
Ok, Risiko bleibt immer noch groß aber es wird kalkulierbarer.
Eine Ebene tiefer wurde mit der Verpfändung der Anteile der SEAG im letzten September ein gewisser Schutz für die Gläubiger eingerichtet. Die SIHL Aktien folgen dem Prinzip nach Umsetzung Settlement.
Diese Share Pledge Agreement lassen dem Verpfänder alle Freiheiten er darf nur nicht den Interessen der Gläubiger und des Konzerns zuwiderhandeln.
Der ganze Komplex ist natürlich noch viel umfassender, aber dies nur mal in Kurzform.
Das Wissen darum zusammen mit den immer mehr werdenden Informationen rundet mein Bild langsam ab, auch wenn mir noch viele Schriftstücke fehlen.
Was SH aus seiner Bilanz alles abschreiben musste besteht aus mehreren Positionen. In Folge der PWC Untersuchungen waren es schon mal ca 6,5 Mrd €. Gründe hierfür hast du auch schon mit benannt. Bestehen Unsicherheiten in Bezug auf den Wert eines Assets ist man mit Wertminderung glaubhafter.
Am besten lässt sich dies an der Schnittstelle zwischen den alten 2016 er Einzelbilanzen der AT Töchter unterhalb der SEAG und deren 2017er Bilanz mit der Neubewertung für 2016 in eben diesen Bilanzen nachvollziehen. Also eben der Gesellschaften über die das Cashpooling ablief. Da wurden Werte entnommen und diese tauchen als Verpfichtung im English Security Agreement auf. Auch die CPU sind keine bloßen Garantieversprechungen, sondern mit Assets hinterlegt. Im Falle einer Fälligstellung spricht man in diesen Agreements von Pfandreife für die verpfändeten Anteile. Da dies innerhalb von 90 Tagen geschehen muss stünden also kurzfristige Verbindlichkeiten an. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Verbindlichkeiten wurde als nicht gering eingestuft. Bis zum endgültigen Ablauf der jetzt verlängerten CVA Verträge ist ein Verlustausgleich aus der Kapitalreserve grundsätzlich ausgeschlossen. Somit dürfte die Position in der Bilanz, wo diese „harten“ Verbindlichkeiten aufgeführt sind, gut zu verorten sein ;-)