DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Sportartikelhersteller Nike (Nike Aktie)
Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht die Markenrechts-Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. "Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen", teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging./tob/DP/stw
Kurzfristig positionieren in adidas | ||
VD0NJE
| Ask: 4,26 | Hebel: 19,14 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VU4R99
| Ask: 8,49 | Hebel: 4,78 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.