Lufthansa-Maschine im Landeanflug.
Montag, 27.05.2024 10:59 von | Aufrufe: 260

Lufthansa testet kostenlosen Ausschank von Kaffee und Tee

Lufthansa-Maschine im Landeanflug. pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX) - An Bord einiger Lufthansa (Lufthansa Aktie) -Jets soll es noch in diesem Sommer auch in der Economy-Klasse wieder kostenlose Getränke geben. Rund drei Jahre nach Abschaffung des bis dahin kostenlosen Getränkeservices soll nun testweise und auf einzelnen Kurz- und Mittelstrecken wieder gratis ausgeschenkt werden, bestätigte das Unternehmen am Montag.

Zuvor hatte Airline-Chef Jens Ritter in mehreren Interviews den Testlauf angekündigt, der möglicherweise zu einer höheren Kundenzufriedenheit führen soll. Es werde ausgewählte Getränke wie Tee oder Kaffee geben, hieß es am Montag. Im Rahmen der ständigen Kundenzufriedenheitsanalysen soll die Reaktion der Kunden erfasst werden.

Lufthansa hatte den kostenfreien Service in der Economy-Klasse im Sommer 2021 beendet und durch Bezahlangebote ersetzt. Ohne Zahlung erhielten die Passagiere noch eine Flasche Wasser und ein Stück Schokolade. Heißgetränke kosten an Bord zwischen 3 und 3,50 Euro, Tomatensaft 3,20 Euro./ceb/DP/jha

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Lufthansa
UK3G1X
Ask: 0,69
Hebel: 4,10
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UK3G1X,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

5,912
+1,34%
Lufthansa Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Lufthansa Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News