FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach der jüngsten Warnstreikwelle des Bodenpersonals hat die Lufthansa (Lufthansa Aktie)
"Wir haben erneut einen großen Schritt auf Verdi zugemacht und ein neues, noch einmal verbessertes Angebot vorgelegt", erklärte Personalvorstand Michael Niggemann laut Mitteilung. Im Detail wurde die erste von zwei Tabellenerhöhungen um 4 Prozent von Dezember 2024 auf März dieses Jahres vorgezogen. Zudem soll die Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro nun schneller ausgezahlt werden. Bei einer um 3 auf 28 Monate erhöhten Laufzeit soll es neben weiteren Leistungen 10 Prozent höhere Gehälter geben.
Verdi hatte bei einer Laufzeit von zwölf Monaten 12,5 Prozent mehr Geld und die Inflationsausgleichsprämie gefordert. Zunächst lag nach dem Verhandlungsende noch keine Reaktion der Gewerkschaft vor. In den vorausgegangenen Runden hatten sich die Verhandler stets über sogenannte Tarifbotschafter in den Belegschaften rückversichert. Bislang hat es in dem Tarifkonflikt zwei Warnstreikwellen gegeben, die jeweils knapp länger als ein Tag waren. In beiden Wellen fielen jeweils Hunderte Flüge aus.
In Berlin sind die parallelen Gespräche zwischen Verdi und den Luftsicherheitsunternehmen planmäßig am Donnerstag fortgesetzt worden. Hier geht es um die Gehälter und Arbeitsbedingungen von rund 25 000 Beschäftigten, die Passagiere und Gepäck an den Flughäfen kontrollieren./ceb/DP/stk
Kurzfristig positionieren in Lufthansa | ||
TT13QQ
| Ask: 0,91 | Hebel: 4,47 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
![]() |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.