(Leadsatz berichtigt. Es geht um das Technik-Personal)
FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei der Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Bislang hat Verdi in dem Konflikt zwei mehr als ganztägige Warnstreiks geführt, bei denen jeweils mehrere hundert Flüge ausgefallen waren. Verdi hatte zuletzt ein neues Angebot der Lufthansa nach zweitägigen Tarifverhandlungen als unzureichend abgelehnt. Dieses hatte Lufthansa nach der jüngsten Warnstreikwelle des Bodenpersonals unterbreitet. "Wir haben erneut einen großen Schritt auf Verdi zugemacht und ein neues, noch einmal verbessertes Angebot vorgelegt", hatte Personalvorstand Michael Niggemann kürzlich mitgeteilt. Im Detail würde demnach die erste von zwei geplanten Tabellenerhöhungen um 4 Prozent von Dezember 2024 auf März dieses Jahres vorgezogen. Zudem soll die Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro schneller ausgezahlt werden.
Verdi teilte nun mit, der Konzern habe sein Angebot im Kern lediglich an zwei Stellen verbessert: Die auch im neuen Angebot noch vorhandenen Nullmonate seien reduziert, und die nachhaltige Gehaltserhöhung sei um 0,5 Prozent verbessert worden. Gleichzeitig habe die Lufthansa die Laufzeit ihres Angebotes nochmals um drei Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert. Die von Verdi aufgestellte Kernforderung von 12,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich mehr, werde auch in dem neuen Angebot bei mehr als doppelt so langer Laufzeit im Vergleich zur Forderung nicht erreicht, kritisierte die Gewerkschaft. Der bereits vereinbarte fünfte Verhandlungstermin finde am 13. und 14. März statt./sl/DP/jha
Kurzfristig positionieren in Lufthansa | ||
MA8N26
| Ask: 0,30 | Hebel: 5,10 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
![]() |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.