Die wehende Flagge der EU.
Donnerstag, 17.05.2018 12:16 von | Aufrufe: 555

EU-Gericht weist Klagen gegen Verbote von Insektenmitteln ab

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Chemiekonzerne Bayer (Bayer Aktie) und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote einiger bienenschädlicher Insektengifte vor dem EU-Gericht gescheitert. Die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. (Rechtssachen T-429/13, T-451/13 und T-584/13)

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Der deutsche Agrarchemie-Riese Bayer und der schweizerische Konzern Syngenta hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten. Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Zudem habe die Brüsseler Behörde keine Verfahrensfehler begangen./ngu/DP/stw


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