Ende der Zins-Talfahrt bei Lebensversicherungen in Sicht

Donnerstag, 20.12.2018 07:21 von Handelsblatt - Aufrufe: 215

Viele Verbraucher, die mit einer Lebensversicherung vorsorgen, haben sich an rückläufige Überschüsse gewöhnt. Doch für 2019 deutet sich Besserung an.

Lichtblick für Millionen Lebensversicherungskunden: Sie können auf ein Ende der Zins-Talfahrt bei dem Altersvorsorge-Klassiker hoffen. „Die Talsohle müsste allmählich erreicht sein. Im kommenden Jahr dürfte die Verzinsung im Schnitt weitgehend konstant bleiben“, sagt der Branchenexperte Lars Heermann von der Ratingagentur Assekurata.

Gute Nachrichten kommen etwa von der Allianz (Allianz Aktie) Leben, der Branchenprimus hält die laufende Verzinsung 2019 stabil. Das gilt auch für andere Anbieter wie die Axa Lebensversicherungs AG, die Nürnberger Lebensversicherung, die Alte Leipziger, die Württembergische und die R+V Leben.

Noch mehr Grund zur Freude haben Kunden der Ideal Leben sowie der DEVK Leben und des DEVK Versicherungsvereins - diese Unternehmen erhöhen die laufende Verzinsung.

Die für die Kunden wichtige Kennziffer ergibt sich aus dem Garantiezins und der sogenannten Überschussbeteiligung, über deren Höhe die Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg ihrer Anlagestrategie jedes Jahr neu entscheiden. Wegen der Zinsflaute fällt es den Versicherungsgesellschaften immer schwerer, die hohen Versprechen von einst an den Kapitalmärkten zu erwirtschaften.

Die Folge: Die Überschussbeteiligung sinkt im Schnitt seit geraumer Zeit. Das Zusatzplus im Alter fällt daher geringer aus, als von vielen Verbrauchern erhofft.

Hinzu kommt der Garantiezins, der seit Anfang 2017 für Neuverträge bei mageren 0,9 Prozent liegt. Vor der Jahrtausendwende hatte die Branche Kunden noch mit Angeboten von bis zu 4 Prozent gelockt. Diese müssen die Unternehmen auch in der Zinsflaute erfüllen.

Für neue Verträge wurden die Garantien auf Geheiß der Bundesregierung jedoch nach und nach zurückgeschraubt. Die laufende Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil, den der Versicherer nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Beitrag für einen Todesfallschutz anlegt.

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