Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an der Kursentwicklung des Basiswertes. Dabei ist für die Rückzahlung allerdings nicht der Kurs bei Fälligkeit, sondern ein Durchschnittswert über die Kurse an Stichtagen (15.04.24, 22.04.24, 29.04.24, 06.05.24, 05.06.26, 10.12.26) relevant.
Oberer Basispreis = 800
Unterer Basispreis = 400
Liegt der ermittelte Bewertungskurs über dem unteren Basispreis, so beträgt der Rückzahlungsbetrag
Ratio * (Bewertungskurs - Unterer Basispreis), maximal jedoch EUR 400.
Liegt der ermittelte Bewertungskurs auf oder unter dem unteren Basispreis, so verfällt der Optionsschein wertlos.
Die kleinste handelbare Einheit beträgt 400 Stück oder ein ganzzahliges Vielfaches davon.