Karl Lauterbach beim informellen Treffen der EU-Gesundheitsminister am 4.-5. April 2023
Freitag, 23.02.2024 16:24 von | Aufrufe: 469

Lauterbach zuversichtlich für Cannabis-Gesetz im Bundesrat

Karl Lauterbach beim informellen Treffen der EU-Gesundheitsminister am 4.-5. April 2023 ©Swedish Presidency of the Council of the EU https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich nach dem Beschluss des Bundestags optimistisch geäußert, dass die Cannabis-Legalisierung auch die letzte Hürde im Bundesrat nimmt. Er sei zuversichtlich, dass der Bundesrat sehe, "dass wir ein Problem lösen, was wir schon so lange haben und wovon ja auch die Länder direkt betroffen sind", sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin. "Somit glaube ich, dass wir das Gesetz auch im Bundesrat unverändert durchbringen werden." Die Länderkammer soll sich am 22. März abschließend damit befassen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, der Bundesrat könnte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren so abbremsen.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz der Ampel-Koalition sieht eine kontrollierte Freigabe der Droge mit zahlreichen Regeln und Vorgaben vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Lauterbach sagte, derzeit gebe es "viel Kontrolle, viele Verurteilungen, einen boomenden Schwarzmarkt und keinen Erfolg". Mit dem Gesetz hätten Dealer "gar keinen Grund zu feiern"./sam/bg/jml/ram/DP/mis

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News