Ein Flixbus auf der Autobahn.
Freitag, 08.12.2023 11:20 von | Aufrufe: 870

Irreführende Filter - Flixtrain vor Gericht gegen Bahn erfolgreich

Ein Flixbus auf der Autobahn. pixabay.com

HAMBURG (dpa-AFX) - Der Bahn-Wettbewerber Flixtrain ist vor Gericht erfolgreich gegen irreführende Filteroptionen in einer früheren Reiseauskunft der Deutschen Bahn gewesen. Das Urteil vom 1. Dezember veröffentlichte das Landgericht Hamburg am Freitag. Betroffen war eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption "Schnelle Verbindung bevorzugen". Diese habe bewirkt, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt würden, obwohl sie aus Kundensicht als "schnelle Verbindungen" angesehen und daher auch als Suchergebnis erwartet würden, entschied das Gericht.

So sei der Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert worden. Die Deutsche Bahn ist nach dem Urteil zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Um diesen zu beziffern, muss sie laut Landgericht Auskünfte über Buchungsanfragen im fraglichen Zeitraum geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die unterlegene Partei könne gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit (AZ.: 315 O 262/18).

Flixtrain ist eine Marke der Münchner Mobilitätsplattform Flix. Der Anbieter ist einer der wenigen Wettbewerber der Deutschen Bahn./let/DP/jha

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