Aus Angst vor Strafverfolgung lehnt Stefan Krause, ehemaliger Finanzchef der Deutschen Bank, ab, als Zeuge aufzutreten. Für das Geldhaus geht es um viel Geld.
Wurden die Aktionäre der Postbank bei der Übernahme durch die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) 2008 übervorteilt? Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Einige ehemalige Postbank-Anteilseigner vermuten, dass es Absprachen zwischen der Deutschen Bank und dem Großaktionär Deutsche Post (Deutsche Post Aktie) gegeben hat, die dazu führten, dass das Frankfurter Geldhaus schon frühzeitig die Kontrolle bei der Postbank übernahm, was ein lukrativeres Übernahmeangebot für die anderen Postbank-Aktionäre notwendig gemacht hätte.Stefan Krause, der die Übernahme als Finanzvorstand der Deutschen Bank begleitet hat, soll nun für Aufklärung sorgen und wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Köln für den 27. März und den 3. April 2019 als Zeuge geladen. Doch wie das Handelsblatt erfuhr, will Krause sich auf sein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen, „da er sich durch eine Aussage der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde“, schreibt sein Anwalt in einem Brief an das Gericht. Die klagenden Aktionäre interpretieren das als Schuldeingeständnis. Krauses Anwalt bestreitet diese Interpretation.Für die Deutsche Bank geht es in dem Rechtsstreit um viel Geld. Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stehen im Raum. Am weitesten fortgeschritten ist das Verfahren der Verlagsgesellschaft Effecten-Spiegel vor dem OLG Köln (Az. 13 U 166/11), in dem Krause nun vernommen werden sollte. Daneben haben Kleinaktionäre, die das Übernahmeangebot bis zum Schluss abgelehnt hatten, die Postbank verklagt, weil sie aus dem Unternehmen herausgedrängt wurden (Squeeze-out).Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.