BERLIN (dpa-AFX) - Die deutsche Industrie kann bei der Ökostrom-Abgabe zum Ausbau erneuerbarer Energien weiter verschont werden. Die Bundesregierung setzte am Mittwoch die Ende August mit der EU-Kommission geschlossene Vereinbarung zu Privilegien und Sonderrechten stromintensiver Unternehmen gesetzlich um. Das betrifft den Eigenverbrauch aus Industrie-Kraftwerken sowie die Förderung sogenannter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).
Der von Betrieben in eigenen Kraftwerken erzeugte Strom bleibt nach der Einigung mit der EU von der Ökostrom-Abgabe komplett befreit. Erst nach substanziellen Modernisierungen wird Strom aus solchen Bestandsanlagen zu 20 Prozent mit der Umlage belastet.
Umweltfreundliche KWK-Anlagen erzeugen Strom sowie nutzbare Wärme und werden nicht nur von zahlreichen Stadtwerken betrieben. Sie stellen auch einen Großteil der Industrie-Kraftwerke. Nach der Einigung mit Brüssel soll die Förderung kleiner KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt ausgeschrieben werden. Weit weniger stromintensive Unternehmen werden künftig von der KWK-Umlage weitgehend befreit, mit der der Ausbau dieser effizienten Kraftwerke unterstützt und die ebenfalls von der Wirtschaft und Haushalten kassiert wird./sl/DP/tos
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