BRD-Flagge.
Freitag, 08.12.2023 06:05 von | Aufrufe: 716

Deutscher Entwicklerpreis für 'Shadow Gambit: The Cursed Crew'

BRD-Flagge. pixabay.com

KÖLN (dpa-AFX) - Das Echtzeit-Taktik-Spiel "Shadow Gambit: The Cursed Crew" des Münchner Entwicklerstudios "Mimimi Games" ist beim Deutschen Entwicklerpreis als "Bestes Deutsches Spiel" ausgezeichnet worden. Der Titel "Studio des Jahres" ging bei der Verleihung am Donnerstagabend in Köln an "Deck13 Interactive" aus Frankfurt am Main. Der Deutsche Entwicklerpreis ist die älteste Auszeichnung der Games-Branche und wird seit 2004 jährlich verliehen.

"Shadow Gambit: The Cursed Crew" spielt in einer alternativen Version der Karibik der frühen Neuzeit, in der es Untote mit übernatürlichen Fähigkeiten gibt. Es gilt, mit einer Crew von untoten Piraten und taktischer Raffinesse Gegner auszuschalten. Das Spiel wurde auch für das beste Audiodesign und die beste Grafik ausgezeichnet. Nach Erscheinen des Spiels im August hatten die Verantwortlichen von "Mimimi Games" das Ende des 2008 gegründeten Studios bekanntgegeben. Den Schritt begründeten sie unter anderem mit hohen Belastungen für sich und ihre Familien sowie mit gestiegenem finanziellem Druck und Risiko.

In den Kategorien "Bestes Indie Game" und "Bestes Gamedesign" gewann "Dome Keeper" vom Studio "Bippinbits" aus dem sächsischen Radeberg. Bei dem im Weltraum verorteten Tower-Defense-Game müssen immer stärker werdende Wellen von Gegnern abgewehrt werden.

Beim Entwicklerpreis werden die besten Leistungen bei der Entwicklung von Video- und Computerspielen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz geehrt./gba/DP/zb

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News