BRP Renaud und Partner mbB: Mögliche Ansprüche von Anleihegläubigern u.a. wegen Cum/ex-Geschäften der Portigon AG im dreistelligen Millionenbereich

Dienstag, 26.05.2020 15:10 von DGAP - Aufrufe: 362

DGAP-News: BRP Renaud und Partner mbB / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache BRP Renaud und Partner mbB: Mögliche Ansprüche von Anleihegläubigern u.a. wegen Cum/ex-Geschäften der Portigon AG im dreistelligen Millionenbereich 26.05.2020 / 15:06 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BRP Renaud und Partner mbB: Mögliche Ansprüche von Anleihegläubigern u.a. wegen Cum/ex-Geschäften der Portigon AG im dreistelligen Millionenbereich BRP Renaud und Partner mbB ("BRP") vertritt eine Gruppe von Gläubigern der Portigon AG ("Portigon"). Die Gruppe setzt sich aus Inhabern von der ehemaligen WestLB AG ("WestLB") unmittelbar emittierten Genussscheinen und mittelbar über zwei Zweckgesellschaften, Hybrid Capital Funding I Limited Partnership und Hybrid Capital Funding II Limited Partnership ("Emittenten"), emittierten Anleihen ("Hybrid Capital Funding-Anleihen"), die auf von den Emittenten mit der ehemaligen WestLB geschlossenen stillen Gesellschaftsverträgen basieren ("stille Beteiligungen"), zusammen ("Hybridkapitalgeber"). Die Gruppe setzt sich gegen die in der Vergangenheit erfolgte und in der Zukunft drohende Beteiligung an Verlusten aus Tätigkeiten zur Wehr, die mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts, erst recht mit der einer im öffentlichen Auftrag tätigen ehemaligen Landesbank nichts zu tun haben. So hat die Portigon wegen ihrer Beteiligung an Dividendenarbitragegeschäften ("Cum/ex-Geschäften") und möglicher Pflichtverletzungen bei der Quotierung von USD-LIBOR-Zinssätzen ("USD-LIBOR-Manipulationen") in den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 in erheblichem Umfang Rückstellungen gebildet und ihre Hybridkapitalgeber an den infolge der Bildung der Rückstellungen für Risiken aus ihrer Beteiligung an Cum/ex-Geschäften und USD-LIBOR-Manipulationen eingetretenen Verlusten beteiligt. Am 02.12.2019 teilte die Portigon dann mit Ad-hoc-Mitteilung mit, dass sie wegen der fortdauernden staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen der Beteiligung an Cum/ex-Geschäften für das Geschäftsjahr 2019 vorsorglich weitere Rückstellungen bilden werde. Sie gehe deswegen davon aus, dass sie das Geschäftsjahr 2019 mit einem Verlust in der Größenordnung von etwa 500 Mio. € bis 600 Mio. € abschließen werde. Weil die Portigon ihre Hybridkapitalgeber bereits in den vergangenen Geschäftsjahren an Verlusten infolge von ihr gebildeter Rückstellungen für Risiken aus der Beteiligung an Cum/ex-Geschäften und USD-LIBOR-Manipulationen beteiligt hatte, besteht für das Geschäftsjahr 2019 Wiederholungsgefahr. BRP hat deswegen für einzelne Mitglieder der Gruppe am Donnerstag, den 14.05.2020, am Landgericht Düsseldorf gegen die Portigon Klage erhoben. Zuvor hatte die Portigon Gesprächsangebote zurückgewiesen und die an sie gerichtete Bitte einzelner Mitglieder der Gruppe, klarzustellen, dass sie die Hybridkapitalgeber im Geschäftsjahr 2019 nicht erneut an weiteren Verlusten bzw. Rückstellungen für Risiken aus ihrer Beteiligung an Cum/ex-Geschäften und möglicher Pflichtverletzungen bei der Quotierung von USD-LIBOR-Zinssätzen beteiligen werde, unbeantwortet gelassen. Nach der festen Überzeugung von BRP sind die Hybridkapitalgeber der Portigon an diesen Verlusten nicht zu beteiligen. Die Tätigkeiten für die die Portigon Rückstellungen bildet, nämlich für Risiken wegen der Beteiligung an Cum/ex-Geschäften und möglicher Pflichtverletzungen bei der Quotierung von USD-LIBOR-Zinssätzen, haben mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts nichts zu tun. Derartige Tätigkeiten lagen außerhalb des Unternehmensgegenstandes. Ein seriöser Kaufmann hätte sie nicht durchgeführt. Derartige Tätigkeiten sind schlicht und einfach strafbar. Die außergewöhnlichen Aufwendungen in Form der gebildeten Rückstellungen für die Risiken aus solchen Tätigkeiten sind deswegen bei der Ergebnisermittlung der Hybridkapitalgeber nicht zu berücksichtigen. Hierüber hat BRP die Portigon, die Emittenten, Hybrid Capital Funding I Limited Partnership und Hybrid Capital Funding II Limited Partnership, sowie den Sicherheitentreuhänder, HSBC Trustee (C.I.) Limited, in Kenntnis gesetzt und die Emittenten unter Fristsetzung bis zum 02.06.2020 aufgefordert, zum Schutz der Inhaber der Capital Securities unverzüglich das Notwendige zu veranlassen.

Betroffen sind die Inhaber folgender Wertpapiere:

Instrument Emissionsvolumen WKN/ISIN/Bloomberg-Kennung
     
WestLB-Namensgenussrechte EUR 6 Mio. Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 080X86
     
WestLB-Inhabergenussscheine EUR 25 Mio. WKN 836490 / ISIN DE0008364902
     
Hybrid Capital Funding I-Anleihe USD 300 Mio. WKN A0D1KQ / ISIN XS0216711340
     
Hybrid Capital Funding II-Anleihe EUR 240 Mio. WKN A0D2FH / ISIN DE000A0D2FH1

Die Gruppe lädt die Inhaber der vorgenannten Wertpapiere ein, sich ihr anzuschließen und sich geschlossen gegen das Vorgehen der Portigon zur Wehr zu setzen. Bei den Genussrechten besteht nach Einschätzung von BRP unmittelbarer Handlungsbedarf. Investorenkontakt: Aljoscha Schmidberger Rechtsanwalt E-Mail: Aljoscha.Schmidberger@brp.de BRP Renaud und Partner mbB Königstraße 28 70173 Stuttgart Tel: +49 711 16445-302 Fax: +49 711 16445-100 http://www.brp.de

Ende der Pressemitteilung


26.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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