Eine Gracht im niederländischen Amsterdam.
Freitag, 08.12.2023 06:05 von | Aufrufe: 767

Amsterdam soll mit Tempo 30 sicherer und stiller werden

Eine Gracht im niederländischen Amsterdam. pixabay.com

AMSTERDAM (dpa-AFX) - In Amsterdam gilt ab Freitag Tempo 30 auf den meisten Straßen. Es ist die erste Stadt der Niederlande, die die Höchstgeschwindigkeit in diesem großen Stil reduziert. Die Grachtenmetropole hofft, dass die Stadt dadurch sicherer und stiller wird. In der Nacht zum Freitag sollten spezielle Teams Tausende zuvor aufgestellte Verkehrsschilder freigeben.

Das Tempolimit sei notwendig wegen des zunehmenden Gedränges in der Stadt, sagte die für Verkehr zuständige Beigeordnete, Melanie van der Horst. "Dadurch gibt es immer mehr gefährliche Situationen im Verkehr." Im vergangenen Jahr sind rund 4800 Verkehrsunfälle gemeldet worden, bei denen ein Krankenwagen gerufen worden war. 15 Menschen starben.

Nicht nur die Zahl der Einwohner nimmt zu - zurzeit sind es rund 800 000. Jährlich kommen auch mehr als 20 Millionen Touristen in die niederländische Hauptstadt.

Die neue Höchstgeschwindigkeit gilt auf gut 80 Prozent der Straßen. Nur auf den großen Durchgangsstraßen darf weiterhin 50 Stundenkilometer gefahren werden. Eine Ausnahme gilt auch für Stadtbusse, Straßenbahnen und Taxis - allerdings nur, wenn es für sie eine extra Spur gibt.

Amsterdam will Fahrradfahrern und Fußgängern Vorrang einräumen. Im Zentrum wurden auch viele Straßen für den Autoverkehr gesperrt und zu Fuß- und Radzonen gemacht. Auch gibt es immer mehr "fietsstraten", Fahrrad-Straßen, auf denen Autos nur Gast sind und Radfahrer Vorrang haben./ab/DP/zb

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News