Ein Fußballschuh der Marke Adidas.
Mittwoch, 29.05.2024 16:21 von | Aufrufe: 1204

Adidas vs. Nike: Gericht entscheidet im Streit um Streifendesign

Ein Fußballschuh der Marke Adidas. - pixabay.com

Im langjährigen Konkurrenzkampf zwischen den Sportartikelriesen Adidas und Nike gab es jüngst einen bedeutenden Rechtsstreit um die ikonischen drei Streifen von Adidas. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in diesem Fall nun ein wegweisendes Urteil gefällt.

Der Rechtsstreit um die Streifen

Adidas, bekannt für seine drei parallelen Streifen, sah sein Markenzeichen bedroht, als Nike im Jahr 2022 ein Sporthosen-Design auf den Markt brachte, das ebenfalls zwei oder drei parallele Streifen an der Außennaht aufwies. Aufgrund der Ähnlichkeit dieser Hosen zu den Adidas-Designs zog Adidas vor Gericht. Bereits vor dem Landgericht Düsseldorf konnte Adidas zwei Siege verbuchen, Dies zwang Nike, fünf Hosenmodelle vom deutschen Markt zu nehmen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde nun entschieden, dass nicht jedes Streifenmuster auf Sporthosen untersagt werden müsse. Bei einer der fünf Hosenmodelle erkannte das OLG eine zu große Ähnlichkeit mit den Adidas-Streifen und verbot Nike deren Verkauf. In den anderen vier Fällen entschied das Gericht jedoch zugunsten von Nike. Die Unterschiede im Design seien groß genug, um eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden.

Für das Gericht war dies eine Gratwanderung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Wahrung eines fairen Wettbewerbs. Nike argumentierte erfolgreich, dass Streifenmuster als Design-Element sehr verbreitet und nicht automatisch im Schutzbereich von Adidas liegen würden. Zudem betonte Nike, dass ihr „Swoosh“-Logo auf den Hosen klar erkennbar sei.

Die Sicht von Adidas und Nike

Adidas-Anwalt Christian Rassmann sah in den Nike-Designs einen gezielten Angriff auf die Marke Adidas. Er argumentierte, dass ähnliche Produkte von Wettbewerbern die Markenwahrnehmung und -stärke verwässern könnten.

Nike hingegen verwies darauf, dass viele Bekleidungshersteller Streifenmuster als dekoratives Element verwenden. Das Gericht stimmte dieser Sichtweise zu, indem es klarstellte, dass nicht jedes seitlich angebrachte Streifenmuster dem Schutzbereich von Adidas unterliege.

Historische Kontext und Bedeutung des Urteils

Dieser Rechtsstreit reiht sich in eine lange Liste von Auseinandersetzungen zwischen Adidas und Nike ein. Bereits vor knapp 20 Jahren gewann Adidas einen ähnlichen Streit gegen Nike, wodurch dieser gezwungen wurde, Hosenmodelle mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung vom Markt zu nehmen.

Nike ist mit einem Umsatz von rund 48 Milliarden Euro im Jahr 2023 der weltweit größte Sportartikelhersteller, während Adidas mit gut 21 Milliarden Euro auf Platz zwei folgt. Beide Unternehmen haben in der Vergangenheit wiederholt ihre Markenrechte vor Gericht verteidigt.

Zukunftsaussichten

Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf wird ein Präzedenzfall geschaffen, der die Grenzen des Markenschutzes für Design-Elemente wie Streifenmuster klarer definiert. Für Adidas bleibt es nun entscheidend, ihre Marke weiter zu schützen und klare Abgrenzungen zu Wettbewerbern zu finden, während Nike sich in seiner Designfreiheit bestätigt sehen darf.

Capital.de/dpa

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