Ad hoc: Lifespot Capital AG Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Freitag, 30.06.2017 18:40 von DGAP - Aufrufe: 289

DGAP-Ad-hoc: Lifespot Capital AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis Lifespot Capital AG Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG 30.06.2017 / 18:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


 München, 30.06.2017 - Aufgrund des heute  veröffentlichten Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 zeigt der Vorstand eine Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG an. Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hat die Hälfte des Grundkapitals unterschritten. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zu gegebener Zeit eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden.
 
 München, 30. Juni 2017
 Lifespot Capital AG - Vorstand
 
  
 Kontakt Lifespot Capital AG:
 Andreas Empl
 Vorstand
 Denisstr. 1b
 D-80335 München
 Tel:+49 - 89-244-192-200
 Fax: +49 - 89-244-192-230
 www.lifespotcapital.com
 ISIN: DE000A0DNBJ4 | WKN: A0DNBJ| Symbol: CDZ

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30.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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