Ad hoc: GAGFAH S.A.: Emission von 5-jährigen Wandelschuldverschreibungen mit einem Emissionsvolumen von rund EUR 325 Mio.

Dienstag, 13.05.2014 06:53 von DGAP - Aufrufe: 262

GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleiheemission 13.05.2014 06:53 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG INNERHALB DER, ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN JEDES ANDERE LAND, IN DEM ANGEBOTE ODER VERKÄUFE VON WERTPAPIEREN NACH DORT GELTENDEM RECHT UNTERSAGT WÄREN. Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren innerhalb irgendeiner Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe von Wertpapieren nach dort geltendem Recht untersagt wären. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt sollen in irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebots oder rechtlichen Verpflichtung jeglicher Art dienen. Emission von 5-jährigen Wandelschuldverschreibungen mit einem Emissionsvolumen von rund EUR 325 Mio. GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Emission Wandelschuldverschreibungen Ad-hoc Mitteilung: 13. Mai 2014 GAGFAH S.A. 2-4, rue Beck L-1222 Luxemburg ISIN: LU0269583422 Frankfurter Wertpapierbörse (Ticker Symbol: GFJ) Regulierter Markt (Prime Standard) Luxemburg, 13. Mai 2014 - Der Verwaltungsrat der GAGFAH S.A. ("GAGFAH") hat heute beschlossen, vorrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2019 (die "Schuldverschreibungen") in einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 325 Mio. , der im Ermessen der Emittentin um bis zu EUR 50 Mio. erhöht werden kann, zu begeben. Die Schuldverschreibungen sind unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in auf den Namen lautende GAGFAH Stammaktien wandelbar. Die Schuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 5 Jahren haben und werden zu 100% ihres Nennbetrages begeben und am Fälligkeitstag zurückgezahlt. Die Schuldverschreibungen werden mit einem Kupon zwischen 0,75% und 1,50% per annum, halbjährlich nachträglich zahlbar, und einer Wandlungsprämie von 30% bis 35% über dem Referenzkurz, definiert als volumengewichteter Durchschnittskurs der GAGFAH Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis zur Preisfestsetzung, ausgegeben. Im Falle der Ausübung ihres Wandlungsrechts werden Anleihegläubiger neue und/oder bestehende GAGFAH Aktien erhalten. GAGFAH wird die Option haben, die Wandlung in Teilen oder im Ganzen in bar zu begleichen. Mit dieser Transaktion beabsichtigt GAGFAH, im Rahmen ihres Zwecks als Verbriefungsgesellschaft, ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren und die Erlöse aus der Ausgabe der Schuldverschreibungen für die Refinanzierung von abzulösenden Finanzierungen und allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Schuldverschreibungen verlängern GAGFAHs derzeitiges Fälligkeitenprofil, senken die Finanzierungskosten weiter und wirken sich positiv auf GAGFAHs Funds From Operations (FFO) aus. GAGFAH beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines Monats nach der Begebung der Schuldverschreibungen zu beantragen. Einschränkungen für das Angebot, den Verkauf und die Begebung der Schuldverschreibungen existieren, unter anderem, in den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten. Für diese Finanzinstrumente marktübliche Verkaufsbeschränkungen gelten in den übrigen Ländern. GAGFAH hat sich, vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen, zu einem 90-tägigen Lock-Up verpflichtet.
 
 Kontakt
 GAGFAH S.A.
 Investor Relations
 Rene Hoffmann
 2-4, rue Beck
 L-1222 Luxembourg
 Tel.: +352 266 366 21
 rhoffmann@gagfah.com
 www.gagfah.com
 R.C.S. Luxembourg B 109.526
 
 Media
 Dirk T. Schmitt
 +49 175 721 4836
 dschmitt@gagfah.de
 
 
Über GAGFAH S.A. GAGFAH S.A. ist eine nach luxemburgischem Recht gegründete Aktiengesellschaft und erfüllt die Voraussetzungen einer Verbriefungsgesellschaft nach dem Luxemburger Verbriefungsgesetz vom 22. März 2004. Das Kerngeschäft der Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A. ist der Besitz, die Bewirtschaftung, der Ankauf und der selektive Verkauf von Wohnimmobilien in Deutschland. Die GAGFAH ist einer der führenden Eigentümer und Bewirtschafter von Wohnimmobilien in Deutschland. Unser Portfolio umfasst ca. 143.000 eigene Wohneinheiten, die sich hauptsächlich in großen deutschen Städten und den dazugehörigen Einzugsgebieten befinden. Aufgrund unserer Größe, Präsenz in den wesentlichen deutschen Wohnungsmärkten und skalierbaren operativen Plattform sind wir unserer Einschätzung nach einer der führenden Anbieter von Wohnraum für Mieter der mittleren und unteren Einkommensschichten in Deutschland. Unsere operativen Tochterunternehmen sind Full-Service-Provider von einer großen Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich Immobilienbewirtschaftung und Facility Management. Unser Ziel ist es, Shareholder Value in Form von nachhaltigen und steigenden Cash Flows, einem wachsenden Net Asset Value sowie einer nachhaltigen Dividende zu schaffen, indem wir unseren Immobilienbestand effizient bewirtschaften, werterhöhende Investitionen in unserem Portfolio durchführen, attraktive Wachstumschancen verfolgen und zusätzlichen Wert über selektive Objektverkäufe realisieren. Ende der Corporate News Disclaimer Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass GAGFAH oder etwaige verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten. Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht nach Maßgabe des Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan. Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt", "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der GAGFAH im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden. GAGFAH und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab. Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern. Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der GAGFAH bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren. 13.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: GAGFAH S.A. 2-4, rue Beck 1222 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg Telefon: + 352 266 366 1 Fax: + 352 266 366 01 E-Mail: info@gagfah.com Internet: www.gagfah.com ISIN: LU0269583422, LU0269583422 WKN: A0LBDT Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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