(Technische Wiederholung)
DÜSSELDORF/HAMBURG (dpa-AFX) - Die New Yorker Bank BNY Mellon
Vertreter der Warburg Gruppe und der BNY Mellon äußerten sich auf dpa-Anfrage nicht zu der Rückzahlung und deren Aufteilung, über die laut "Handelsblatt" Verschwiegenheit vereinbart wurde. Auch das Bundeszentralamt für Steuern gab zunächst kein Statement ab.
An der von BNY Mellon zu leistenden Zahlung werde sich die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie)
Die BHF gehörte zum fraglichen Zeitpunkt zur Sal. Oppenheim-Gruppe, die 2010 von der Deutschen Bank erworben wurde. Wenige Monate später war die Gesellschaft an BNY Mellon weiterverkauft worden.
Bei "Cum-Ex"-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden./fi/DP/ngu
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