BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW (BMW Aktie)
Adblue-Tanks nehmen in Dieselautos neuerer Katalysator-Generationen spezielle Harnstoff-Lösungen auf. Die Gemische sorgen für eine effizientere Abgasreinigung und damit für eine Senkung schädlicher Stickoxid-Emissionen. "Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt", hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Damit wird das mögliche Strafmaß nicht voll ausgeschöpft. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Auch Daimler (Daimler Aktie)
Brüssel habe mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten, teilte BMW am Donnerstag mit. Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen - trotzdem habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt. Dieses Vorgehen führe trotz der weitgehend fallengelassenen Vorwürfe zu der nun festgelegten Bußgeldhöhe.
Diesem Bußgeld habe der Vorstand mit dem vorliegenden Vergleich zugestimmt. Das hatte BMW bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern die Rückstellungen für eine Strafe reduziert hatte.
BMW hatte im Jahr 2019 aufgrund der Vorwürfe eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro gebildet, davon im Mai dieses Jahres aber bereits rund eine Milliarde Euro wieder aufgelöst, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW vollständig hatte fallen lassen. Die BMW-Aktie zeigte sich von der EU-Entscheidung kaum bewegt und lag zuletzt 1,3 Prozent im Minus. VW-Vorzugsaktien verloren im schwächeren Branchenumfeld 1,5 Prozent.
Von Volkswagen hieß es, der Konzern wolle die Entscheidung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Statt eines Bußgeldes wäre der Erlass klarer Richtlinien für die Autoindustrie zielführender gewesen, kritisierten die Wolfsburger. Die Kommission habe "juristisches Neuland" betreten und zudem Bußgelder verhängt, obwohl es nie zu einer Umsetzung der Gesprächsinhalte und auch nicht zu einem Schaden für Kundinnen und Kunden gekommen sei.
Die bestehenden Leitlinien der Kommission zu Vereinbarungen über Zusammenarbeit zwischen Autobauern stammten aus dem Jahre 2011 und würden den komplexen Herausforderungen, denen sich gerade die Autoindustrie im Bereich der notwendigen technischen Zusammenarbeit ausgesetzt sehe, nicht mehr gerecht. Volkswagen hatte keine Rückstellungen für eine mögliche Kartellstrafe gebildet./mjm/men
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