Ludwigsburg (www.aktiencheck.de) - Christoph Scherbaum von "Die Börsenblogger" nimmt die Aktie von Q-Cells (Global PVQ SE Aktie) unter die Lupe.
Das sei gestern schon heftig angekommen. Nun habe auch Q-Cells Insolvenz angemeldet. Somit rolle die Pleitewelle in der einstmals strahlenden deutschen Solarbranche unaufhaltsam weiter. Nach zuvor solarhybrid (Solarhybrid Aktie), SOLON (Solon Aktie) oder auch Solar Millennium (Solar Millennium Aktie) sei es jetzt der Anbieter von Photovoltaikanlagen aus Bitterfeld-Wolfen, der den Schutz des Insolvenzverwalters suchen müsse.
Ebenso wie bei den Unternehmen, die zuvor den Gang zum Insolvenzverwalter hätten antreten müssen, sei es auch bei Q-Cells eine Frage der Zeit gewesen, bis es soweit gewesen sei, denn die gesamte deutsche Solarbranche habe seit Jahren mit erheblichen Problemen zu kämpfen.
Ein großes Problem stelle die Billiglohn-Konkurrenz aus China dar, denn aufgrund niedrigerer Kosten seien die chinesischen Hersteller in der Lage gewesen, den Weltmarkt zu Fluten. Diese Überkapazitäten hätten für einen erheblichen Preisverfall und damit sinkende Gewinne bei den deutschen Unternehmen der Branche gesorgt. Mit den gleichzeitig sinkenden Subventionen habe sich damit ein großer Konsolidierungsdruck für die gesamte Industrie ergeben.
Bei Q-Cells habe dies im vergangenen Jahr dazu geführt, dass das Unternehmen einen Verlust von 846 Mio. Euro habe ausweisen müssen, der fast so hoch gewesen sei wie der Umsatz des Unternehmens. Der Umsatz sei 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf etwa 1 Mrd. Euro zurückgegangen. Schaue man sich zudem den langjährigen Chart an, so müsse man schon schlucken.
Die Insolvenz von Q-Cells stelle insgesamt einen traurigen Höhepunkt dar, denn das Unternehmen sei einstmals der größte Hersteller von Solarzellen auf der Welt gewesen. Es habe sogar Spekulationen darüber gegeben, dass Q-Cells das erste ostdeutsche DAX (DAX)-Unternehmen werden könnte.
Christoph Scherbaum von "Die Börsenblogger" hat die Q-Cells-Aktie unter die Lupe genommen. (Analyse vom 03.04.2012) (04.04.2012/ac/a/nw)
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