Ein Schornstein in einer Industrieanlage von Bayer in Leverkusen.
Samstag, 03.09.2022 08:21 von | Aufrufe: 1243

Bayer zahlt 40 Millionen Dollar bei US-Vergleich

Ein Schornstein in einer Industrieanlage von Bayer in Leverkusen. ©pixabay.com

WASHINGTON (dpa-AFX) - Der Bayer (Bayer Aktie) -Konzern hat wegen angeblicher illegaler Provisionen und Falschangaben bei der Vermarktung bestimmter Medikamente einem millionenschweren Vergleich in den USA zugestimmt. Bayer zahle zur Beilegung der Verfahren rund 40 Millionen Dollar (Dollarkurs) (40,2 Mio Euro), teilte das Justizministerium am Freitag (Ortszeit) in Washington mit. Ein Schuldgeständnis gab das Unternehmen nicht ab.

Konkret geht es laut der Mitteilung um Whistleblower-Klagen einer ehemaligen Marketing-Mitarbeiterin. Sie beschuldigte Bayer, den Absatz von zwei Arzneimitteln durch verdeckte Provisionszahlungen ("Kickbacks") an Krankenhäuser und Ärzte angetrieben zu haben. Außerdem habe Bayer beim Verkauf falsche Angaben gemacht und bei einem dritten Medikament Sicherheitsrisiken heruntergespielt./hbr/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Bayer AG
VM6E9E
Ask: 0,46
Hebel: 5,55
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM6E9E,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

27,4625
+1,54%
Bayer AG Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News