Gedanke ist, dass es wohl tatsächlich übergesetzliche Probleme sein könnten, die zur Verzögerung führen. Sittenwidrigkeit; Wucher, Nötigung folgen dem. Ist es überhaupt ein lauteres Angebot, bei dem die Gläubiger so oder so gewinnen per Diktat? Welche Wahlmöglichkeiten haben die Aktionäre? Ist das vereinbar mit einem CGK? Sicher nicht einmal mit den core values, denen SH sich öffentlich selbst verpflichtet hat. Das sollen also die Aufsichtsbehörden von immerhin G20-Jurisdiktionen konfirmieren? Es kann nicht sein, was nicht sein darf, und würde das hier durchgehen, wäre das ja Blaupause für jedwede Enteignung von Aktionären, die dann so gestaltet werden könnte. Zum Gedanken von Wulff Bley, es könne neben der vorbeschriebenen Nötigung auch Wucher sein, ja, sicher und zumindest war es das während der Niedrigzinsphase, damit wurde dann der Boden bereitet für all das, was jetzt vermeintlich alternativlos versucht wird, inkl. dem shorten von Pepco um den Bilanzstichtag sowie der Nichtansetzung von Matress als fadenscheinige Begründungen. Mag ja auch sein, dass zwischenzeitlich veritable Klageandrohungen und Anträge auf einstweilige Verfügungen in Stellenbosch eingegangen sind, inkl. Erinnerung an die Verfahren Bozalek und Slingers, so dass jetzt das Denken noch mal eingesetzt hat, in der vagen Hoffnung, dass die Disclaimer genügen, um nicht schon jetzt Marktmissbrauch begangen zu haben, für den man vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen werden würde.