Zockten Banken den Fiskus mit Phantomaktien ab?

Donnerstag, 13.12.2018 17:42 von Handelsblatt - Aufrufe: 468

Nach den dubiosen Cum-Ex-Geschäften zeichnet sich möglicherweise der nächste Banken-Skandal ab. Die Bafin untersucht Scheingeschäfte mit Phantomaktien.

Möglicherweise haben Großbanken und Aktienhändler neben den dubiosen sogenannten Cum-Ex-Geschäften den Fiskus jahrelang noch mit einer anderen Masche großflächig um Kapitalertragsteuer gebracht.

Die deutschen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden gehen mutmaßlich illegalen Börsentransaktionen mit in den USA gehandelten Aktienhinterlegungsscheinen, sogenannten American Depositary Receipts (ADRs), nun intensiv auf den Grund. Handelsblatt-Informationen zufolge hat die Bundesfinanzaufsicht Bafin seit Dienstag dieser Woche einen umfassenden Fragenkatalog an rund 60 Banken verschickt, den diese bis zum 18. Januar beantworten sollen.

Mithilfe des formalen „Auskunftsersuchens“ wollen sich die Bankenaufseher ein Bild davon machen, ob und in welchem Ausmaß die Banken von 2009 bis heute Geschäfte mit ADRs betrieben haben oder noch betreiben.ADR-Transaktionen waren in den Blickpunkt von Justiz und Bankenaufsicht gerückt, nachdem sich Hinweise erhärtet hatten, dass mit diesen Papieren jahrelang in großem Ausmaß Scheingeschäfte getätigt und rechtswidrig Kapitalertragsteuer kassiert wurde.ADRs sind Hinterlegungsscheine, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Üblicherweise muss jedem ADR-Schein eine echte Aktie zugrunde liegen. Großbanken und Aktienhändler sollen aber jahrelang ADR-Papiere herausgegeben haben, ohne dass die Banken die Aktien besaßen, sogenannte Vorab-ADRs bzw. Pre-Released-ADRs.Mithilfe dieser Phantomaktien sollen sich die Beteiligten außerhalb der USA, auch in Deutschland, Steuererstattungen erschlichen haben.Neben einer möglichen Beteiligung an Pre-Released-ADR-Deals will die Bafin von den Banken auch wissen, welche Kontrollmechanismen sie installiert hatten oder haben, die verhindern sollen, dass Pre-Release-ADRs ausgegeben oder gehandelt werden.Parallel dazu interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Köln für die ADR-Transaktionen und hat ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Bank eingeleitet. Um welche Bank es sich dabei handelt, ist bisher unklar.

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