Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Dienstag, 01.06.2021 20:40 von | Aufrufe: 336

Weiteres Urteil zu 'Cum-Ex'-Deals: Ex-Banker zu Haftstrafe verurteilt

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

BONN (dpa-AFX) - In einem weiteren Verfahren zu den umstrittenen "Cum-Ex"-Deals ist in Bonn ein ehemaliger Mitarbeiter der Warburg-Bank zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht habe den Deutschen am Dienstag wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Zwei Monate der Strafe gelten den Angaben zufolge schon als vollstreckt, weil sich das Verfahren über einen langen Zeitraum gezogen hatte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte die Sprecherin. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Die Warburg-Bank erklärte nach dem am Dienstag verkündeten Urteil, die Entscheidung überrasche nach den Festlegungen vom März 2020 nicht. "Die vorrangige Verantwortung der inländischen Depotbanken und der Initiatoren der Geschäfte wird nicht ausreichend berücksichtigt", erklärte sie. "Ob das Urteil angesichts zahlreicher verworfener Befangenheitsanträge und abgelehnter Beweisanträge einer etwaigen Revision standhält, ist fraglich."

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bank Steuerforderungen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal beglichen, aber stets betont, dass die Nachforderungen ungerechtfertigt seien. Sie seien "nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen". Das Geldhaus betonte stets, sich bei allen Geschäften an die gesetzlichen Regeln eingehalten habe.

Im März 2020 war in Bonn bereits das Urteil im allerersten Strafprozess um die umstrittenen "Cum-Ex"-Deals gefallen. Das Landgericht verurteilte damals zwei britische Aktienhändler zu Haftstrafen auf Bewährung. Am 15. Juni will der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision verhandeln.

Bis zu dem ersten Urteil war ungeklärt, ob "Cum-Ex"-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind. Dabei schoben Banken, Investoren und Fonds rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. Das Ziel: Steuern erstattet bekommen, die gar nicht gezahlt wurden./idt/DP/men


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