Der E-Golf von Volkswagen.
Dienstag, 02.06.2020 05:22 von | Aufrufe: 597

VW unterliegt in 'Dieselgate'-Streit vor US-Berufungsgericht

Der E-Golf von Volkswagen. © Volkswagen AG

ANCHORAGE (dpa-AFX) - Volkswagen (VW Aktie) muss in der "Dieselgate"-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den USA fürchten. Ein Berufungsgericht entschied am Montag (Ortszeit), dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz "Clean Air Act" zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlungen öffnen.

Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu "atemberaubenden Belastungen" führen könne. VW wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Konflikt zu anderer US-Rechtsprechung stehe. Das Unternehmen kündigte an, sich energisch verteidigen und den Fall notfalls bis zum Obersten US-Gerichtshof bringen zu wollen. VW hatte im September 2015 Abgasmanipulationen in großem Stil eingeräumt. Den Skandal bezahlte der Konzern bereits mit Rechtskosten von über 30 Milliarden Euro - der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in den USA./hbr/DP/zb


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