WOLFSBURG/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals dürfte die deutsche Autoindustrie auch 2022 stark beschäftigen - trotz der bereits erzielten Vergleiche und erster Grundsatzurteile. Bei Volkswagen (VW Aktie)
In Karlsruhe soll es voraussichtlich bis in den März hinein noch einmal darum gehen, in welchen genauen Fällen Schadenersatzansprüche wegen der Wertminderung von Fahrzeugen mit manipulierter Emissionsreinigung verjährt sind. Zudem geht es um die Frage, ob Dieselbesitzer auch bei einem Autokauf nach der Information der Finanzmärkte durch VW
Einige große Brocken konnten im zurückliegenden Jahr abgeräumt werden. So nahmen laut VW bis zum Februar 2021 die infrage kommenden Besitzer von Autos mit dem "Skandalmotor" EA189 überwiegend ihr Schadenersatz-Angebot an, das 2020 im Rahmen der Musterfeststellungsklage mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ausgehandelt worden war.
Etwa 244 000 Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer der Konzernmarken entschieden sich dafür. Etliche andere Kunden gaben sich mit dem Vergleichspaket nicht zufrieden und klagten auf eigene Faust weiter. Im Mai 2020 sprach der BGH zu denjenigen Fällen, die bis zu ihm vorgedrungen waren, ein Grundsatzurteil - in dessen Folge einigte sich VW nach eigenen Angaben bisher mit mehr als 40 000 zusätzlichen Kunden./jap/DP/he
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