Zwei Berater bei der Arbeit (Symbolbild).
Freitag, 03.12.2021 05:33 von | Aufrufe: 727

Verjährung von Zinsansprüchen aus Prämiensparverträgen droht

Zwei Berater bei der Arbeit (Symbolbild). pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um die Verzinsung alter Prämiensparverträge drohen die Ansprüchen zahlreicher Kunden zum Jahresende zu verjähren. Nach Einschätzung von Verbraucherschützer Andreas Eichhorn dürfte es im Schnitt um mehrere tausend Euro pro Person gehen. "Es lohnt sich also aktiv zu werden und eine verjährungshemmende Maßnahme zu ergreifen, zum Beispiel durch Anschluss an eine Musterfeststellungsklage oder einen Antrag auf Schlichtung", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden, enthielten unzulässige Klauseln. Diese berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen, in erster Linie aber die Sparkassen.

Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert - zuletzt dazu, wie die Ansprüche zu berechnen sind. Es bleiben aber Fragen offen. Viele Sparverträge sind inzwischen ausgelaufen oder wurden gekündigt. Damit drohen die Ansprüche von Kundinnen und Kunden zu verjähren oder sind in ersten Fällen bereits verjährt. Verbraucherschützer werfen Sparkassen vor, auf Zeit zu spielen, und versuchen, mit Musterfeststellungsklagen Druck zu machen.

"Die betroffenen Sparkassen müssen endlich Verantwortung für ihre falschen Zinsberechnungen übernehmen", forderte der frühere Grünen-Politiker und Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick. "Es ist höchste Zeit, dass wirklich alle Kunden informiert werden und in der Folge ihre Zinsen ausgezahlt bekommen. Profit sollte nicht alles sein. Erst recht nicht bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen."

Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), die die Interessen aller fünf Spitzenverbände der Branche vertritt, bleiben "wesentliche Fragen zur Zinsberechnung" nach dem jüngsten BGH-Urteil offen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wies darauf hin, dass es um Sparverträge gehe, "die wegen einer vergleichsweise hohen Prämie für die Kunden in allen Jahren der Laufzeit außerordentlich attraktiv waren und die Rendite der meisten anderen Anlageformen deutlich übertroffen haben"./mar/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Deutsche Bank AG
UH7XHA
Ask: 0,80
Hebel: 4,23
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UH7XHA,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

14,105
+0,36%
Commerzbank Chart
16,532
-0,77%
Deutsche Bank AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Commerzbank Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
26.04.24 - ARIVA.DE Redaktion