Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Samstag, 18.06.2022 12:38 von | Aufrufe: 991

Verbraucherschützer für mehr Regeln bei Nullprozent-Finanzierung

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer fordern einen besseren Schutz von Kreditnehmern bei sogenannten Nullprozent-Finanzierungen, mit denen vor allem der Handel wirbt. "Für Nullprozent-Finanzierungen sollten die gleichen Vorgaben gelten wie für andere Kredite", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur. Das bedeute insbesondere ausreichende Informationen vor Vertragsabschluss, eine Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationen über den Tilgungsplan sowie ein Kündigungsschutz, wenn Verbraucher mit der Rückzahlung des Darlehens geringfügig in Verzug gerieten.

Einige Regeln für Verbraucherkredite gelten bislang nicht für Nullprozent-Finanzierungen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Verbraucher bei der Kreditaufnahme künftig besser geschützt werden. Die EU-Länder wollen allerdings einige Kreditformen von der geplanten Reform ausnehmen. "Es ist ein Problem, dass bei Nullprozent-Finanzierungen ohne Grund niedrigere Sorgfaltspflichten gelten, als bei anderen Konsumkrediten", sagte Mohn. "Ohne sorgfältige Kreditwürdigkeitsprüfung und ausreichende Information kann das der Einstieg in die finanzielle Überschuldung sein."

So zeigte sich Mohn zufolge bei einer Erhebung der Verbraucherzentralen, dass bei Nullprozent-Finanzierungen in der Regel nur unzureichend geprüft wird, ob Verbraucher sich den Kredit leisten können. Zudem halten nicht alle Nullprozent-Finanzierungen, was sie versprechen. "Gerne werden teure Restschuldversicherungen dazu verkauft, wobei oftmals nicht klar ist, ob diese verpflichtend oder freiwillig sind." Sofern Restschuldversicherungen als verpflichtend anzusehen seien, müssten die Kosten in den Effektivzins einbezogen werden. "In manchen Fällen kostet der Kredit dann erheblich mehr, beispielsweise 11 statt 0 Prozent. Andere Kredite sind nur zeitlich befristet zinsfrei", berichtete Mohn. Es sei daher wichtig, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss über die Bedingungen im Detail informiert würden./mar/DP/zb


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