Arbeit an einem Webseitendesign mit Programmiercodes (Symbolbild).
Mittwoch, 02.02.2022 07:20 von | Aufrufe: 2902

Teamviewer will bis zu knapp zehn Prozent der eigenen Aktien zurückkaufen

Arbeit an einem Webseitendesign mit Programmiercodes (Symbolbild). © scyther5 / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

GÖPPINGEN (dpa-AFX) - Der am Finanzmarkt unter Druck stehende Softwareanbieter Teamviewer will zur Stützung des Aktienkurses bis zu knapp zehn Prozent der eigenen Anteile zurückkaufen. Das Programm habe ein Volumen von bis zu 300 Millionen Euro oder maximal 20 Millionen Aktien, teilte das im MDax notierte Unternehmen am Mittwoch in Göppingen mit. Das entspreche knapp zehn Prozent aller Aktien, die im Umlauf sind. Start des Aktienrückkaufs soll am 3. Februar sein. Bis Ende des Jahres soll das Programm abgeschlossen sein. "Die zurückgekauften Aktien sollen größtenteils eingezogen werden." Der Kurs der seit 2019 gelisteten Aktie war zuletzt unter anderem wegen der Sorge über ein langsameres Wachstum und hohe Kosten stark gesunken./zb/jha/


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in TeamViewer SE
ME56SW
Ask: 0,12
Hebel: 4,08
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME56SW,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,61
+2,02%
TeamViewer SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur TeamViewer SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News