Die wehende Flagge der EU.
Donnerstag, 17.05.2018 14:16 von | Aufrufe: 786

ROUNDUP: Verbot von Pestiziden: EU-Gericht weist Klagen von Unternehmen ab

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Chemiekonzerne Bayer (Bayer Aktie) und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote einiger bienenschädlicher Insektengifte vor dem EU-Gericht gescheitert. Die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. (Rechtssachen T-429/13, T-451/13 und T-584/13)

Der deutsche Agrarchemie-Riese Bayer und der schweizerische Konzern Syngenta hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten.

Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bereits gekaufte Saatgutvorräte in EU-Mitgliedsstaaten hätten sonst weiter verwendet werden können. Ferner hieß es, dass inzwischen ausdrücklich verlangt werde, dass Wirkstoffe "keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker" haben dürfen. Bayer kündigte an, das Urteil sowie mögliche rechtliche Optionen zu prüfen.

Auch eine Klage des BASF (BASF Aktie) -Konzerns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem Pestizid Fipronil behandeltes Saatgut wies das EU-Gericht ab: BASF vertreibe solches Saatgut selbst nicht, so dass das Verbot den Konzern nicht unmittelbar betreffe. In einem anderen Aspekt gaben die Luxemburger Richter BASF aber recht, weil die EU-Kommission nicht die Folgen einer Beschränkung abgeschätzt habe. Hierbei durfte nur bestimmtes Saatgut, etwa für Lauch- oder Kohlpflanzen, mit dem Stoff behandelt werden.

Fipronil wurde im Sommer 2017 bekannt, als Millionen von Hühnereiern in der EU und der Schweiz mit der Chemikalie versucht waren.

Erst Ende April hatten die EU-Staaten mit einer knappen Mehrheit für ein weitergehendes Freilandverbot der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide gestimmt. Die Stoffe dürfen demnach nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden, auf Äckern sind sie verboten.

In der Politik stieß das Urteil auf positive Resonanz: "Die richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen", sagte SPD-Agrarsprecherin Maria Noichl.

Der Grünen-Bundestagsabgeordneter Harald Ebner ermahnte die Unternehmen: "Das Urteil sollte auch für Bayer und Syngenta ein Weckruf sein, künftig an nachhaltigen Lösungen für die Landwirtschaft zu arbeiten statt für den weiteren Einsatz ihrer Gifte zu prozessieren."/ngu/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in BASF
HG17NF
Ask: 0,40
Hebel: 5,16
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG17NF,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

48,85
-4,22%
BASF Realtime-Chart
27,385
+1,52%
Bayer AG Realtime-Chart
Monsanto Company Chart
-  
0,00%
Syngenta Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur BASF Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News