LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Chemiekonzerne Bayer (Bayer Aktie)
Der deutsche Agrarchemie-Riese Bayer und der schweizerische Konzern Syngenta hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten.
Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bereits gekaufte Saatgutvorräte in EU-Mitgliedsstaaten hätten sonst weiter verwendet werden können. Ferner hieß es, dass inzwischen ausdrücklich verlangt werde, dass Wirkstoffe "keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker" haben dürfen. Bayer kündigte an, das Urteil sowie mögliche rechtliche Optionen zu prüfen.
Auch eine Klage des BASF (BASF Aktie)
Fipronil wurde im Sommer 2017 bekannt, als Millionen von Hühnereiern in der EU und der Schweiz mit der Chemikalie versucht waren.
Erst Ende April hatten die EU-Staaten mit einer knappen Mehrheit für ein weitergehendes Freilandverbot der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide gestimmt. Die Stoffe dürfen demnach nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden, auf Äckern sind sie verboten.
In der Politik stieß das Urteil auf positive Resonanz: "Die richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen", sagte SPD-Agrarsprecherin Maria Noichl.
Der Grünen-Bundestagsabgeordneter Harald Ebner ermahnte die Unternehmen: "Das Urteil sollte auch für Bayer und Syngenta ein Weckruf sein, künftig an nachhaltigen Lösungen für die Landwirtschaft zu arbeiten statt für den weiteren Einsatz ihrer Gifte zu prozessieren."/ngu/DP/mis
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