IG Bergbau, Chemie, Energie IG BCE - Chemie Tarifrunde 2015
Sonntag, 11.09.2016 17:39 von | Aufrufe: 392

ROUNDUP/Streit mit der Gewerkschaft: US-Arbeitsminister kritisiert VW

IG Bergbau, Chemie, Energie IG BCE - Chemie Tarifrunde 2015 Industriegewerkschaft IGBCE https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

BERLIN (dpa-AFX) - US-Arbeitsminister Thomas Perez kritisiert Volkswagen (VW Aktie) wegen eines Streits mit der Gewerkschaft im US-Werk des Autobauers. Der Regierung missfalle, dass VW in seinem Werk in Chattanooga (US-Bundesstaat Tennessee) einen dort beschlossenen Betriebsrat nicht anerkenne und keine Tarifverhandlungen aufnehmen wolle, sagte Perez der "Welt am Sonntag". "Sie haben mit ihrem Gesetzesbruch beim Thema Schadstoffausstoß ihren Ruf nachhaltig beschädigt. Und sie setzen noch einen drauf, in dem sie sich weigern, in diesem Fall mit der Gewerkschaft zu verhandeln."

In anderen Ländern setze VW auf Kooperation. "Die Partnerschaft zwischen Management und Gewerkschaft ist scheinbar überall auf der Welt außer in den USA das Herzstück des Geschäftsmodells von VW", sagte Perez der Zeitung. VW liegt schon seit Jahren im Clinch mit der Autogewerkschaft UAW. Auch die US-Arbeitsaufsicht National Labor Relations Board (NLRB) beschäftigt sich mit dem Streit.

VW lehnt die UAW als Tarifpartner bislang strikt ab. Denn der Versuch der Gewerkschaft, in einer Abstimmung die Mehrheit der Mitarbeiter hinter sich zu sammeln, war vor zwei Jahren gescheitert. Im Dezember 2015 stimmte dann eine kleine Gruppe von Facharbeitern für die UAW als Interessenvertretung. VW verweigert die Anerkennung mit Verweis auf den Sonderstatus der Spezialisten, die die Maschinen im Werk instand halten.

Am Sonntag bekräftigte Volkswagen, dass das Unternehmen unverändert die Rechte seiner Beschäftigten respektiere, frei über die Fragen gewerkschaftlicher Vertretung zu entscheiden. Das Unternehmen sei aber der Meinung, dass eine gewerkschaftliche Vertretung ausschließlich für die Gruppe der Instandhalter die Belegschaft entzweie und den gemeinsamen Interessen der Wahlberechtigten, zu denen auch die Produktionsmitarbeitern gehörten, nicht gerecht werde. Diese Position will VW nun beim zuständigen Berufungsgericht prüfen lassen./sba/DP/fbr


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