Ein Standort von Airbus in Singapur.
Freitag, 03.10.2014 18:30 von | Aufrufe: 454

ROUNDUP: Prozess gegen Airbus-Manager wegen Insiderhandels in Paris vertagt

Ein Standort von Airbus in Singapur. © killerbayer / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

PARIS (dpa-AFX) - Mit der überraschenden Vertagung des Verfahrens um Insiderhandel gegen aktive und frühere Manager von Airbus ist der Prozessauftakt vor einem Pariser Gericht zu Ende gegangen. Die Richter entschieden am Freitag, zunächst die von der Verteidigung vorgebrachten Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Prozesses klären zu lassen. Somit wird sich der Kassationsgerichtshof der Einwände der Verteidiger annehmen müssen. Diese hatten argumentiert, gegen die sieben Manager sowie die Konzerne Daimler (Daimler Aktie) und Lagardère könne es gar kein zweites Verfahren geben. Die Pariser Börsenaufsicht (AMF) hatte die Beschuldigten 2009 vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen.

Konkret will das Gericht in dem Prozess herausfinden, was die Manager - darunter Verkaufschef John Leahy - bei der Veräußerung von Aktien 2006 unter anderem über technische Probleme des A380 wussten. Die Probleme waren Ursache für eine um Monate verzögerte Auslieferung des Riesen-Jumbos. Als die Verzögerung im Juni 2006 bekanntwurde, zog dies einen EADS-Aktiensturz von über 26 Prozent nach sich. Daimler und Lagardère waren damals Großaktionäre beim Mutterkonzern EADS.

Die Airbus-Gruppe selbst steht nicht vor Gericht. "Wir weisen auf den vollständigen Freispruch aller Beschuldigten durch die französische Börsenaufsicht (AMF) 2009 hin. Wir werden alle Beschuldigten unterstützen und sind überzeugt, dass auch das zweite Verfahren mit Freispruch endet", so hatte ein Airbus-Sprecher auf dpa-Nachfrage mitgeteilt. Der Freispruch durch den "Gendarm der Märkte" war damals in Frankreich teilweise heftig kritisiert worden.

Die Argumentation der Verteidiger steht vor dem Hintergrund der europäischen Rechtslage, die eine zweifache Strafverfolgung ausschließt. Frankreich lässt bisher aber diesen Weg noch zu.

Bei einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie eine saftige Geldstrafe./ka/DP/he


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