Die Pille ist eines beliebtesten Verhütungsmittel.
Freitag, 25.06.2021 12:02 von | Aufrufe: 402

ROUNDUP/Pille 'Yasminelle': Klage wegen angeblicher Nebenwirkungen scheitert

Die Pille ist eines beliebtesten Verhütungsmittel. © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

FREIBURG (dpa-AFX) - Im Schadenersatzprozess um angebliche lebensgefährliche Nebenwirkungen der Verhütungspille "Yasminelle" ist eine 37 Jahre alte Frau auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies am Freitag vor der Außenstelle in Freiburg die Berufungsklage gegen den Pharmavertreiber Bayer (Bayer Aktie) Vital GmbH ab. Der Frau sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Einnahme von "Yasminelle" eine (Mit-)Ursache für den von ihr erlittenen Zusammenbruch mit Lungenembolie war, so die Richter. Eine Revision ließen sie nicht zu. (Az.: 14 U 19/19).

"Ich bin sehr enttäuscht", sagte die aus dem Ortenaukreis stammende Frau der Deutschen Presse-Agentur. "Damit habe ich nicht gerechnet." Vieles sei unsicher und unklar geblieben. Auch hätte sie sich ein weiteres Gutachten zu ihrem Fall gewünscht. Sie werde das Urteil gemeinsam mit ihrem Anwalt genau prüfen. "Dann entscheiden wir, wie es weitergeht."

Die 37-Jährige hatte im Juli 2009 im Alter von 25 Jahren eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und war daran fast gestorben. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Bis heute leidet sie eigenen Angaben zufolge an den Folgen. In ihrem Beruf als Tierärztin kann sie deswegen nicht arbeiten, wie sie erklärte.

Für das lebensgefährliche Blutgerinnsel könnten nach Einschätzung des OLG aber auch Langstreckenflüge der Klägerin Monate vor dem Zusammenbruch verantwortlich sein. Das habe auch der angehörte Sachverständige so gesehen. Die 37-Jährige hatte schon 2011 Klage gegen Bayer eingereicht und war schließlich 2018 vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen unterlegen. Danach ging sie in Berufung. Unter anderem hatte sie die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 200 000 Euro erreichen wollen.

Bayer begrüßte das OLG-Urteil. Man sehe sich in seiner Auffassung, dass die Klage unbegründet war, bestätigt, teilte das Unternehmen mit. "Gleichwohl möchten wir betonen, dass wir großes Mitgefühl mit dem Schicksal der Klägerin und mit Patienten haben, die unsere Produkte anwenden und von ernsten gesundheitlichen Beschwerden berichten - unabhängig von deren Ursachen."

Das Präparat gehört zu den Verhütungspillen der sogenannten vierten Generation, die immer wieder wegen erhöhter Thrombose-Risiken in der Kritik stehen. Bayer betonte erneut das positive Nutzen-Risiko-Profil von niedrig dosierten kombinierten oralen Kontrazeptiva wie "Yasminelle".

In den USA hat Bayer wegen Drospirenon-haltigen Präparaten bereits hohe Vergleichszahlungen leisten müssen. 10 600 Anspruchstellerinnen erhielten dort wegen Erkrankungen infolge von venösen Blutgerinnseln insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar, wie das Leverkusener Unternehmen Anfang Mai mitteilte. Eine Haftung sei aber nicht anerkannt worden.

Außerhalb der USA und Kanada sind noch "weniger als zehn Verfahren" anhängig. Zwei davon - der Fall aus Baden-Württemberg und ein Fall aus Bayern - spielen sich in Deutschland ab. Im bayrischen Fall gehe es aber um das Verhütungspräparat "Yasmin"./avg/DP/eas


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