Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 23.07.2021 14:09 von | Aufrufe: 269

ROUNDUP: Kartellamt prüft Anmeldepflicht von Facebooks Kustomer-Deal

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt prüft in einem weiteren Verfahren gegen Facebook (Facebook Aktie) , ob ein geplanter Zukauf des Online-Netzwerks auch in seinen Geltungsbereich fällt. Dabei geht es um die im vergangenen Herbst angekündigte Übernahme des Start-ups Kustomer, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Die 2015 gegründete Firma mit Sitz in New York stellt Plattformen für Kundenservice und sogenannte Chatbots bereit, die Kundenanfragen automatisiert beantworten können sollen.

"Sollte sich herausstellen, dass die Fusion bei uns anmeldepflichtig ist, würden wir Facebook dazu auffordern, unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung einzureichen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Besonders in der Digitalwirtschaft seien viele Märkte bereits heute stark konzentriert. "Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar", betone Mundt.

Im deutschen Wettbewerbsrecht war 2017 eine sogenannte Transaktionswertschwelle eingeführt worden. Sie erlaubt eine Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen. Der hohe Kaufpreis sei in solchen Übernahmefällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen mit einem hohen wettbewerblichen Marktpotenzial, heißt es in der Mitteilung des Bundeskartellamts.

Facebook hatte den Kauf von Kustomer im November vergangenen Jahres angekündigt, ohne Details zum Preis oder sonstigen finanziellen Konditionen zu nennen. Nach damalige Informationen des "Wall Street Journal" wurde Kustomer bei dem Deal mit etwas mehr als einer Milliarde Dollar (Dollarkurs) (damals 840 Mio Euro) bewertet.

Ein Facebook-Sprecher verwies darauf, dass das Online-Netzwerk bereits im April mit dem Kartellamt im Zusammenhang mit der Übernahme "in Kontakt" gewesen sei. "Seitdem hat die Europäische Kommission eine Untersuchung des Deals eingeleitet, mit der wir voll kooperieren." Die Zusammenarbeit von Facebook und Kustomer werde zeigen, dass dieser Deal Unternehmen und Verbrauchern mehr Innovation bringe.

Das Bundeskartellamt hatte in diesem Jahr bereits "Festlegungsverfahren" gegen Facebook, Google , Amazon (Amazon Aktie) und Apple (Apple Aktie) eingeleitet. Bei diesen separat voneinander geführten Verfahren geht es um die Frage, ob diesen Firmen eine "marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb zukommt. Ist dies der Fall, kann das Amt in einem nächsten Schritt gewisse Geschäftspraktiken untersagen./hff/DP/eas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Alphabet C
HS2TYS
Ask: 3,49
Hebel: 18,72
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HG8URU
Ask: 5,46
Hebel: 4,28
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS2TYS,HG8URU,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

166,61 $
+0,63%
Alphabet C Chart
181,37 $
+1,32%
Amazon Chart
171,60 $
+1,36%
Apple Chart
435,63 $
-0,81%
Meta Platforms Inc. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Amazon Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News