BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - "Dieselgate" hat weitere Folgen für Volkswagen (VW Aktie)
Schon Ende 2017 hatten mehr als 15 000 Autobesitzer über Myright die Rückzahlung des Kaufpreises ihrer manipulierten VW-Diesel gefordert - die Schadenssumme belief sich damals auf mehr als 350 Millionen Euro. Einschließlich Zinsen gehe es in den beiden Klagen um mehr eine Milliarde Euro, sagte die Anwältin.
VW hatte im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren zugegeben. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand voll aktiviert war, auf der Straße lag der Stickoxid-Ausstoß weit höher.
In dem Abgas-Skandal sieht sich der VW-Konzern einer Vielzahl von Klagen gegenüber - neben zivilrechtlichen Klagen von Autobesitzern, die sich getäuscht fühlen, geht es auch um Klagen von Anlegern und Investoren. Außerdem wird strafrechtlich ermittelt. Laut VW wurden die meisten Klagen betroffener Autobesitzer bisher abgewiesen. In vielen Fällen erzielte der Autobauer mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich. Darüber hinaus können sich betroffene Autobesitzer einem Musterverfahren anschließen, mit dem die Verbraucherzentralen und der ADAC einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen lassen wollen.
Volkswagen machte klar, dass die Gerichte aus der Sicht des Autobauers die juristische Argumentation von Hausfeld bislang nicht teilen. Bisher habe kein Gericht ein Urteil zugunsten von Myright gefällt, vielmehr hätten die Landgerichte Braunschweig und Siegen entsprechende Klagen in erster Instanz abgewiesen. Der Autobauer widersprach auch der Hausfeld-Sicht, wonach die Betriebserlaubnis der manipulierten VW-Diesel erloschen sei. Mehrere Gerichte hätten bestätigt, dass die Argumente der Kanzlei Hausfeld "fehlerhaft" seien, hieß es in einem VW-Statement.
Die Plattform Myright habe die Ansprüche von insgesamt mehr als 40 000 Dieselbesitzern gesammelt, sagte die Hausfeld-Anwältin. Die neue Klage sei eingereicht worden, weil zum Ende des laufenden Jahres die Verjährung drohe. Eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig erklärte, die Klage müsse nun erst erfasst werden, dies werde einige Zeit dauern. Die eingegangenen Unterlagen würden dann mit einem Aktenzeichen versehen und der zuständigen Kammer übermittelt./tst/DP/jha
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