Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 25.11.2021 06:35 von | Aufrufe: 607

ROUNDUP: BGH prüft Schadenersatz-Forderungen gegen Audi im Dieselskandal

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal haben die meisten Audi-Käufer den Mutterkonzern VW auf Schadenersatz verklagt - aber auch direkt gegen Audi gibt es Forderungen. Am Donnerstag (9.00 Uhr) verhandeln die obersten Zivilrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) vier neue Fälle. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Hintergrund ist, dass der Skandalmotor EA189 auch in einigen Diesel-Modellen von Audi steckt. Entwickelt wurde er aber bei Volkswagen (VW Aktie) . "Daher liegt aus unserer Sicht keine angeblich sittenwidrig schädigende Täuschung vor", teilt ein Audi-Sprecher mit.

Der BGH hat schon zweimal über Schadenersatz-Klagen gegen Audi geurteilt und dabei sehr hohe Hürden aufgestellt. Die bloße Tatsache, dass der Motor auch bei dem Ingolstädter Autobauer eingesetzt wurde, reichte den Karlsruher Richtern bislang nicht aus. Sie verlangen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen bei Audi von dem Abgasbetrug zumindest wussten. Eine "Wissenszurechnung" über die Grenzen der Konzerngesellschaften hinweg sei nicht möglich.

Die Fälle jetzt kommen alle vom Oberlandesgericht München, das den Klägern Schadenersatz zugesprochen hatte. Die Richter dort meinten, dass Audi seine Kunden sehr wohl arglistig getäuscht habe. Es scheine ausgeschlossen, dass der Motor ohne eigene Prüfung und Kenntnis der wesentlichen Merkmale quasi blind eingebaut worden sei. Gegen diese Urteile hat Audi Revision eingelegt. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)

Bei VW geht der BGH davon aus, dass dem Einsatz der illegalen Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen eine strategische Entscheidung auf hoher Ebene zugrunde gelegen haben muss. Behörden und Kunden seien systematisch hinters Licht geführt worden. Deshalb können Kläger, die die Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich ihr Auto an VW zurückgeben. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Direkt gegen Audi richten sich nur vergleichsweise wenige Schadenersatz-Klagen wegen des Motors EA189. Der Autobauer spricht von einer niedrigen vierstelligen Zahl noch laufender Verfahren.

Daneben gibt es aber noch Klagen wegen anderer Diesel-Motoren, die direkt von Audi hergestellt wurden. Zwei solche Fällen sollen in Karlsruhe erstmals am 16. Dezember verhandelt werden./sem/DP/zb


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