BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Nimmt die strafrechtliche Aufarbeitung der VW
Dennoch ist das Verfahren gegen vier frühere Führungskräfte des Autobauers in den vergangenen Monaten nur äußert schleppend vorangekommen. Coronabedingte Ausfälle und unzählige Anträge hatten immer wieder für Unterbrechungen in dem Verfahren des Landgerichts Braunschweig gesorgt.
Den Angeklagten wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Täuschungsprogrammen in der Abgassteuerung von Millionen Dieselautos vorgeworfen. Verhandelt wird seit fast einem Jahr in der Braunschweiger Stadthalle. Der Verhandlungskomplex gegen Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn war zum Auftakt aufgrund eines medizinischen Gutachtens zunächst abgetrennt worden.
Winterkorn hatte im September 2015 die Manipulation bei Volkswagen eingeräumt, eine eigene Verantwortung aber stets vereint. Kurz zuvor war "Dieselgate" in den USA durch einen Brief der Umweltbehörde CARB aufgeflogen. Im Braunschweiger Strafprozess wurde zuletzt nur klar, dass die bisherige Terminplanung bis Mitte 2023 nicht ausreicht. Mittlerweile wird mit einer Verfahrensdauer bis mindestens Januar 2024 gerechnet./bch/DP/zb
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