CUPERTINO (dpa-AFX) - Apple (Apple Aktie)
Nach Informationen der "Financial Times" soll der Preis bei 400 Millionen Dollar (Dollarkurs) gelegen haben - und damit deutlich niedriger als in der Spitze bei einer Finanzierungsrunde im Jahr 2015, als der Dienst mit bis zu einer Milliarde Dollar bewertet worden sein soll. Auch die Betreiber der Fotoplattform Snapchat
Apple sprach am Montag von Hunderten Millionen Shazam-Nutzern und verwies auf gemeinsame Pläne für die Zukunft. Bei Apple griff bereits die Assistenzsoftware Siri im Hintergrund auf den Dienst von Shazam zurück, wenn man sie nach dem laufenden Song fragte. Google (Alphabet A Aktie)
Shazam, gegründet 1999, finanziert sich unter anderem durch Werbung, die in der App angezeigt wird. Außerdem bekommt der Dienst Geld von den Anbietern, wenn Nutzer nach Erkennung der Songs zu Musikdiensten etwa von Apple oder Spotify gehen. Apple erhält mit dem Kauf zum einen Zugriff auf Technologie zum schnellen Erkennen von Musikstücken
- aber auch einen Einblick in einen Datenschatz zum Musikgeschmack.
Zum Beispiel kann man einen zukünftigen Hit früh identifizieren, wenn Menschen ein Lied so mögen, dass sie den Namen wissen wollen.
Apple ist zweieinhalb Jahre nach dem Einstieg ins Geschäft mit dem Musikstreaming die Nummer zwei im Markt nach dem schwedischen Branchenpionier Spotify. Apple Music kam nach jüngsten Zahlen auf 30 Millionen zahlende Abo-Kunden und Spotify auf 60 Millionen./so/DP/she
Kurzfristig positionieren in Alphabet C | ||
ME3SVQ
| Ask: 4,22 | Hebel: 20,95 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
MB69SQ
| Ask: 5,12 | Hebel: 7,60 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.