Berater bei ihrer Arbeit. (Symbolbild)
Dienstag, 20.09.2016 14:27 von | Aufrufe: 395

ROUNDUP 2/Monopolkommission: Kaiser's-Tengelmann-Verfahren 'sehr unglücklich'

Berater bei ihrer Arbeit. (Symbolbild) © SeanShot / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Die Monopolkommission hat die Krise bei der angeschlagenen Supermarktkette Kaiser's Tengelmann im Zuge der schleppenden Fusion mit Branchenprimus Edeka bedauert. "Dieses Verfahren ist sehr unglücklich", sagte der Vorsitzende des Expertengremiums, Achim Wambach, am Dienstag in Berlin. "Das hilft den Mitarbeitern nicht, das ist eine Verzögerung des Verfahrens."

Die Monopolkommission hatte sich wie das Bundeskartellamt gegen die Fusion ausgesprochen. Diese Absage der Wettbewerbshüter wurde aber durch die Ministererlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ausgehebelt. Der frühere Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, hatte daraufhin sein Amt niedergelegt. Der strittige Gemeinwohlaspekt wird jetzt auch von Gerichten behandelt. Auf die Frage, ob sich die Monopolkommission bestätigt fühle, sagte Wambach, dies sei das falsche Kriterium.

Gabriel hatte Edeka erlaubt, Kaiser's Tengelmann unter Auflagen zu übernehmen. Er hatte den Erhalt von Arbeitsplätzen als Gemeinwohlinteresse angeführt. Nach Klagen von Wettbewerbern, darunter Rewe, stoppte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Fusion vorläufig. Edeka und Gabriel sind vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Der will am 15. November eine erste Entscheidung treffen.

Aus Sicht der Monopolkommission sind die Gemeinwohlvorteile nicht geeignet, die mit der Fusion verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen aufzuwiegen. Nötig sei eine Gesamtbetrachtung des Arbeitsmarktes und nicht einzelner Arbeitsplätze in einem bestimmten Unternehmen.

Insgesamt bereiten Zusammenschlüsse und Verflechtungen unter den 100 größten Unternehmen in Deutschland den Wettbewerbshütern aktuell aber keine Sorgen. Der Anteil der 100 größten Unternehmen an der Wertschöpfung aller Unternehmen in Deutschland habe 2014 bei 15,8 Prozent gelegen und sei damit gegenüber dem letzten Berichtsjahr 2012 leicht rückläufig. In den USA sei die Marktmacht weit größer: Dort sei der Anteil der Großen im Jahr auf 46 Prozent gestiegen.

Indirekte Verbindungen von Wettbewerbern über Beteiligungen institutioneller Investoren - etwa Versicherungen, Investment- und Pensionsfonds - an Unternehmen einer Branche könnten den Wettbewerb schwächen. So sollte bei der Prüfung der Milliarden-Übernahme des US-Saatgutspezialisten Monsanto durch den Pharma- und Chemiekonzern Bayer (Bayer Aktie) die Rolle institutioneller Anleger beachtet werden. Der Vermögensverwalter Blackrock halte an beiden Unternehmen mehr als sechs bis sieben Prozent, sagte Wambach: "Insofern schließen sich hier Unternehmen zusammen, die eh zum Teil denselben Leuten gehören."

Der boomende Markt mit Vermittlungsdiensten über das Internet sollte aus Sicht der Monopolkommission nicht mit Verboten und Überregulierung ausgebremst werden. Die Experten begrüßen die Zunahme digitaler Dienstleistungen vor allem im Taxi- und Mietwagen- sowie im Beherbergungsgewerbe. Auch angesichts der wachsenden Zahl neuer Finanzdienstleister - sogenannter Fintechs - wendet sich die Monopolkommission gegen den Schutz überholter Geschäftsmodelle. Allerdings seien einheitliche Wettbewerbsbedingungen erforderlich.

Nötig seien bei Fahranbietern aber Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz. Bei der Regulierung des Taxi- und Mietwagengewerbes sollte auf Beschränkungen von Konzessionen sowie behördlich festgesetzte Tarife verzichtet werden. Bei Vermietung von Privatunterkünften sollte es keine Pauschalverbote geben. Stattdessen sollten Bagatellgrenzen oder Schwellenwerte eingeführt werden. Bei Fernbussen, aus deren Geschäft sich zuletzt Anbieter zurückzogen, sollte die Marktdefinition nicht zu eng gefasst werden. Fernbusse stünden auch im Wettbewerb mit der Bahn und privaten Vermittlern./sl/DP/stw


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