LUXEMBURG/HAHN (dpa-AFX) - Die Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014. Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport (Fraport Aktie)
Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen - oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig - es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden./jaa/DP/fba
Kurzfristig positionieren in Ryanair Holdings | ||
ME88DL
| Ask: 2,18 | Hebel: 7,43 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.