NEW BRUNSWICK (dpa-AFX) - Der Pharmakonzern Johnson & Johnson
Der Vergleich erfolgt weniger als drei Wochen vor dem für den 21. Oktober angesetzten Verfahrensauftakt beim zuständigen Bundesgericht in Cleveland. Mit Mallinckrodt, Endo International und Allergan hatten zuvor bereits drei andere Pharmakonzerne mit Vergleichen verhindert, beim Prozess auf die Anklagebank zu geraten. Johnson & Johnson hatte dies im August bei einem Rechtsstreit in Oklahoma riskiert und war wegen unrechtmäßiger Vermarktung von süchtig machenden Schmerzmitteln zu einer Strafe von 572 Millionen Dollar verurteilt worden. Das Unternehmen kündigte umgehend Berufung an./hbr/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.