Elon Musk, CEO von SpaceX und Tesla
Donnerstag, 27.10.2022 16:22 von | Aufrufe: 1756

Elon Musk wendet sich in offenem Brief an Twitter-Werbekunden

Elon Musk, CEO von SpaceX und Tesla ©Daniel Oberhaus (2018)

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Die Übernahme von Twitter durch Elon Musk ist noch nicht endgültig abgeschlossen, aber der Tech-Milliardär schaltet sich bereits ins Geschäft des Online-Netzwerks ein. In einem offenen Brief an Twitters Anzeigenkunden erläuterte der Tesla -Chef am Donnerstag noch einmal seine Motive für den 44 Milliarden US-Dollar schweren Deal und trat Bedenken entgegen, dass die Plattform zu einem Hort von Hetze und Hassbotschaften werden könnte.

Twitter dürfe kein "Ort des Grauens" werden, wo ohne Konsequenzen alles gesagt werden könne, erklärte Musk per Tweet. Die Plattform müsse "warm und einladend für alle" sein. Musk hatte den Kauf zuvor stets mit dem Anliegen begründet, die Redefreiheit zu stärken. Kritiker sind besorgt, dass der Eigentümerwechsel zu weniger moderierten Inhalten auf dem Netzwerk führt und so Hass und Hetze Vorschub leistet. Das könnte Werbekunden abschrecken.

Offiziell abgeschlossen und von Twitters Seite bestätigt ist der Deal noch nicht. Aber dass Musk sich bereits ins Management einmischt und in der Vergangenheitsform davon spricht, Twitter gekauft zu haben, deutet auf einen unmittelbar bevorstehenden Vollzug hin. Bis Freitag um 17.00 Uhr Ortszeit (23.00 Uhr MESZ) muss die Transaktion durch sein, sonst landet der seit Monaten strittige Deal doch noch vor Gericht. Diese Frist wurde richterlich verhängt, um die seit Monaten zwischen Musk und Twitter strittige Übernahme zu regeln.

Eigentlich hatte sich Musk mit Twitter schon im April auf die Übernahme geeinigt. Im Juli erklärte er die Vereinbarung jedoch wegen angeblicher Falschangaben des Unternehmens zu Fake-Accounts für ungültig. Twitter klagte auf Einhaltung des Kaufvertrags und es wurde ein Gerichtsprozess zur Klärung des Streits angesetzt. Anfang Oktober erneuerte Musk sein Kaufangebot dann überraschend wieder, stellte jedoch die Bedingung, dass das Gerichtsverfahren beigelegt wird./hbr/DP/ngu


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