Donnerstag,
14.07.2022 05:50
von
dpa-AFX
| Aufrufe: 2348
Diesel-Urteil des BGH zu verspäteten Schadenersatz-Klagen gegen VW
Mann beim Tanken (Symbolbild).
pixabay.com
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (14.00 Uhr) ein Urteil zu möglichen Ansprüchen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen (VW Aktie) . Dabei könnte erneut der sogenannte Restschadenersatz eine Rolle spielen. Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hatte erst 2020 Schadenersatz gefordert, im fünften Jahr nach Auffliegen des Abgasskandals. Das dürfte zu spät gewesen sein. Nach einem früheren BGH-Urteil kann Neuwagen-Käufern aber trotz Verjährung Geld zustehen - der Restschadenersatz.
In den bisherigen Fällen hatten die Betroffenen immer einen VW -Diesel. Diesmal geht es um einen Audi. Nur der Motor mit der illegalen Abgastechnik wurde von der Konzernmutter VW bezogen. Das Urteil dürfte auf Autos der anderen VW-Konzernmarken wie Skoda oder Seat übertragbar sein. Nach Angaben von VW könnten davon gut 1000 laufende Verfahren betroffen sein. (Az. VII ZR 422/21)/sem/DP/he
ARIVA.DE Börsen-Geflüster
Werbung
Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren
Vielen Dank, dass du dich für unseren Newsletter angemeldet hast. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.
Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News
26.04.24 - ARIVA.DE Redaktion
26.04.24 - ARIVA.DE Redaktion
26.04.24 - PR Newswire