Lagerung von Fässern mit Chemikalien (Symbolbild).
Freitag, 27.05.2022 16:46 von | Aufrufe: 2542

Chemikalien-Brief an Fürther Kanzlei wohl vom Commerzbank-Erpresser

Lagerung von Fässern mit Chemikalien (Symbolbild). © industryview / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

FÜRTH (dpa-AFX) - Der Brief mit einer verdächtigen Substanz, der vergangene Woche einen Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften in einer Fürther Anwaltskanzlei ausgelöst hat, hängt offenbar mit einer Erpressung der Commerzbank (Commerzbank Aktie) zusammen. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken am Freitag mitteilte, war ein gleichartiger Brief am selben Tag bei einer Firma in Frankfurt am Main eingegangen. Die Erpressung laufe seit Ende März.

Am 24. März war es in einer Bankfiliale in Nürnberg zu einer Stichflamme gekommen, als eine Angestellte einen DIN-A5-Umschlag öffnete. Der Täter drohte mit weiteren Briefen, sollte seiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen werden. Im April gingen weitere präparierte Schreiben ein.

Das abschließende Ergebnis der Spurensicherung zum Brief an die Fürther Kanzlei stehe zwar noch aus, aber aufgrund der "optischen und technischen Begutachtung sowie zweier Bekennerschreiben" seien beide Briefe "mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich dem bereits bekannten Erpressungsszenario zuzurechnen". Bei der Öffnung des Umschlags in der Kanzlei am 19. Mai war es zu einer "chemischen Umsetzung" gekommen. Verletzt wurde niemand, ein Gefahrstoff wurde nicht festgestellt./rol/DP/ngu


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

14,105
+0,36%
Commerzbank Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Commerzbank Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.