KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verbraucherschützer wollen Tausenden Sparerinnen und Sparern mit alten Prämiensparverträgen am Mittwoch (11.00 Uhr) den Weg zu Zinsnachzahlungen ebnen. Die Verbraucherzentralen haben dafür mehrere Musterfeststellungsklagen gestartet. Die erste davon wird nun am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Ob gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. XI ZR 234/20)
Hintergrund ist, dass vor allem viele Sparkassen in den 1990er und 2000er Jahren langjährige Prämiensparverträge abgeschlossen haben, die unzulässige Klauseln enthielten. Diese Klauseln berechtigten die Geldhäuser, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen.
Betroffene Sparer haben aus heutiger Sicht möglicherweise zu wenig Zinsen erhalten. Vor dem BGH geht es in erster Linie um die Frage, wie viel Geld ihnen genau zusteht, also wie die Ansprüche zu berechnen sind. Im konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Allein zu dieser Musterklage haben sich mehr als 1300 Betroffene angemeldet./sem/DP/zb
Kurzfristig positionieren in Deutsche Bank AG | ||
UH2PJZ
| Ask: 0,81 | Hebel: 4,11 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.