KARLSRUHE (dpa-AFX) - Autobanken wie die Mercedes-Benz
In dem Fall hatte ein Mann seinen neuen Mercedes-Diesel über ein Darlehen mit Anzahlung bei der Mercedes-Benz Bank finanziert. Laut Vertrag tritt der Darlehensnehmer als Sicherheit gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler (Daimler Aktie) an die Bank ab, "gleich aus welchem Rechtsgrund". Später klagte der Mann auf Schadenersatz, weil sein Auto mit einer unzulässigen Abgastechnik ausgestattet sei - aber das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart meinte, das scheide schon deshalb aus, weil er solche Ansprüche an die Bank abgetreten habe.
Die BGH-Richter tendieren nun dazu, dieses Urteil aufzuheben. Wenn es so kommt, müsste das OLG im nächsten Schritt inhaltlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine mögliche Haftung vorliegen./sem/DP/ngu
Kurzfristig positionieren in Mercedes-Benz Group AG | ||
VD0UTG
| Ask: 0,43 | Hebel: 20,32 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VM82QT
| Ask: 1,18 | Hebel: 6,66 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.