Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 28.07.2021 11:18 von | Aufrufe: 184

BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen 'Cum-Ex'-Aktiengeschäften

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das bundesweit erste Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist. (Az. 1 StR 519/20)

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt./sem/DP/zb


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