FRANKFURT (dpa-AFX) - Am Montag haben die Aktien von Immobilienunternehmen nur moderat auf den Beschluss des Mietendeckels reagiert. Zwar zählten die Papiere der börsennotierten Immobilienunternehmen zu den größten Verlierern. Doch angesichts der vorangegangenen, deutlichen Erholung sehen die Kursabschläge nicht dramatisch aus - wohl auch, weil der Gesetzesentwurf lediglich das Ergebnis der seit Monaten bekannten Überlegungen der Berliner Regierung ist. Laut den Experten des Analysehauses Jefferies und der Privatbank Berenberg fällt er zudem insgesamt etwas moderater aus als die ursprünglichen Planungen.
Seit Freitagabend ist der Berliner Mietendeckel beschlossene Sache. Konkret sollen die Mieten für 1,5 Millionen nicht preisgebundene Wohnungen für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden.
Auf Basis des Entwurfs seien die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen aber schwer einzuschätzen, schrieb Jefferies-Analyst Thomas Rothäusler in einer aktuellen Studie. Dazu fehlten auch detaillierte Informationen der börsennotierten Immobiliengesellschaften, inwieweit ihre Portfolios von den Neuerungen betroffen seien - entscheidend dafür seien das Baujahr und der Qualitätsstandard der Wohnungen. Diese Informationen dürften wohl erst in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Auch Jonathan Kownator von der US-Investmentbank Goldman Sachs (Goldman Sachs Aktie) sieht noch in vielen Punkten Klärungsbedarf.
Am Montagmittag ging es für die Vonovia-Aktie
Deutlicher unter Druck gerieten die Aktien zweier Konkurrenten, die - anders als Vonovia (Vonovia Aktie) - schwerpunktmäßig in Berlin tätig sind. So rutschten Deutsche Wohnen
Für die Titel von LEG Immobilien (LEG Immobilien Aktie)
Die Schwäche der deutschen Branchenvertreter strahlte auch auf den europäischen Sektor aus: Im marktbreiten Stoxx Europe 600
Jefferies-Analyst Thomas Rothäusler verweist in einer aktuellen Studie auf Unterschiede des nun vorliegenden Berliner Gesetzesentwurfs gegenüber den ursprünglichen Plänen. So solle es höhere Hürden für Mietanpassungen nach unten bei der Wiedervermietung von Wohnungen, geringfügige lokale Anpassungen der Mieten nach oben oder unten abhängig vom Qualitätsstandard von Wohnungen und einen Inflationsausgleich von jährlich 1,3 Prozent ab 2022 geben.
Zudem seien offenbar Überlegungen vom Tisch, Mietern pauschal zusätzlich zum Deckel eine Mietsenkung zu ermöglichen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnkosten aufwenden müssten, so Rothäusler weiter. Dies sei nur möglich, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über dem örtlichen Mietspiegel liege, ergänzte Berenberg-Experte Kai Klose.
Die Möglichkeit, die Mieten im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhen, bleibe mit maximal einem Euro je Quadratmeter indes recht begrenzt und dürfte den meisten Vermietern kaum Anreize liefern, erklärte Rothäusler. Klose wies derweil darauf hin, dass deutlichere Anhebungen im Zuge energetischer Sanierungsmaßnahmen möglich seien./gl/la/fba
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