Airline will Pilotenstreik gerichtlich stoppen lassen

Dienstag, 22.11.2016 16:20 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 154

Seit zweieinhalb Jahren schwelt der Tarifstreit zwischen Lufthansa (Lufthansa Aktie) und der Pilotengewerkschaft Cockpit. Am Mittwoch wollen die Piloten zum 14. Mal einen Großteil der Lufthansa-Flüge lahmlegen - doch die Airline will sich gerichtlich dagegen wehren.

Die Lufthansa will den für Mittwoch angesetzten Pilotenstreik mit einer einstweiligen Verfügung stoppen lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt sollte darüber noch am Nachmittag beraten, sagte ein Unternehmenssprecher. Man halte einzelne Elemente der Forderung für rechtswidrig.

Ob Lufthansa im Falle einer Ablehnung auch in die zweite Instanz gehen würde, ließ er offen. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte den vorerst letzten Pilotenstreik der Vereinigung Cockpit im September 2015 für rechtswidrig erklärt, weil dort tariffremde Forderungen erhoben worden waren. Die VC hatte daraufhin den Streik Nr. 13 gestoppt und in der Folgezeit vermieden, über andere Themen öffentlich zu reden. Der aktuelle Streik bezieht sich allein auf Lohnforderungen.

Lufthansa-Angaben zufolge würden dem dann 14. Pilotenstreik am Mittwoch fast jeder zweite Flug der Marke Lufthansa zum Opfer fallen. Von den 876 streikbedingt gestrichenen Flügen seien 51 Interkontinentalverbindungen. Insgesamt seien rund 100 000 Passagiere betroffen, teilte die Airline am Dienstag mit. Insgesamt kommt die Marke Lufthansa auf rund 1800 Flüge pro Tag. „2124 von rund 3000 geplanten Flügen der Lufthansa Group finden statt“, heißt es in der Mitteilung. Darin sind allerdings auch Flüge von Konzerngesellschaften enthalten, die nicht bestreikt werden, wie zum Beispiel Brussels, Swiss oder AUA.

Die Piloten der Airline hatten den Streik am Montag angekündigt. Erstmals war in der laufenden Tarifauseinandersetzung im April 2014 gestreikt worden. Dieses Mal geht es ausschließlich um die Tarifgehälter von rund 5400 Piloten der Lufthansa, der Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings.

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